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Richtlinien zu Leergebindetausch

Die Pickwings AG akzeptiert für den Tausch nur Paletten, die den Richtlinien der europäischen Norm EPAL (www.epal.ch) entsprechen und das definierte Brandzeichen tragen (dieselbe Regelung gilt auch für Palettenrahmen und Palettendeckel). Alle übrigen Paletten oder Gebinde werden entgegengenommen, aber nicht getauscht (z.Bsp. Einwegpaletten, defekte Paletten etc.).

Es gilt die im Transportwesen definierte Regelung des 1:1 Austausches bei Abholung sowie Auslieferung des jeweiligen Leergebindes sowie die EPAL-Richtlinien.

Können Leergebinde vom Warenempfänger bei Lieferung nicht sofort „Zug-um-Zug“ getauscht werden, wird für die erneute separate Abholung eine Frachtgebühr, basierend auf den Standardtarifen von Pickwings (gemäss Transportpreisrechner www.pickwings.ch) zuzüglich eventuellen Zusatzdienstleistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Es liegt in der vollumfänglichen Verantwortung des jeweiligen Auftraggebers, seine Kunden bzw. Warenempfänger vertraglich zum entsprechenden Austausch von Leergebinde zu verpflichten.

Nicht getauschtes resp. nicht zurückgegebene Leergebinde von Warenversender oder Warenempfänger werden nach Ausführung des Transportauftrages von Pickwings zu folgenden Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt:


- EUR-PaletteCHF 25.00 pro Stück
- EUR-RahmenCHF 70.00 pro Stück
- EUR-DeckelCHF 25.00 pro Stück





Es gelten alle weiteren Bestimmungen zu Leergebindetausch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pickwings AG