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Terms of Service

1. Allgemeines

1.1. Parteien

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die rechtliche Stellung von, sowie die rechtliche Beziehung zwischen, den nachfolgenden Parteien:

  • Pickwings AG, CHE-315.541.140 («Pickwings»), auf der einen Seite als Betreiber und den Nutzern folglich:
  • Kunden, Auftraggeber, oder Absender («Versender») bzw.
  • Transportdienstleister, Auftragnehmer oder Frachtführer («Transportpartner») auf der anderen Seite.

Pickwings bietet Kunden («Versender») und Frachtführern («Transportpartner») nach erfolgreicher Anmeldung und Registrierung die Möglichkeit, sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung direkt als Versender über die Online-Plattform Transportaufträge zu buchen respektive als Transportpartner Transportaufträge anzunehmen und auszuführen. Pickwings vergibt als Betreiber seinerseits diese Transportaufträge an Transportpartner als Subunternehmer weiter. Für die Nutzung der Online-Plattform gelten ausschliesslich die in diesem Dokument beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ergänzt durch die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbestimmungen, welche für alle Nutzer verbindlich sind. Es werden mittels vertraglich gebundener Transportpartner Lieferungen im Bereich Stückgut, Teil- und Komplettladungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Die AGB gelten sowohl für Versender wie Transportpartner.

Sendungen werden flächendeckend in der ganzen Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein innerhalb dem vom Nutzer vorgegebenen Zeitraum zugestellt. Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu enthalten.

Der Versender hat für eine geeignete Verpackung für Strassen und / oder Bahntransport besorgt zu sein. Jede schädigende Einwirkung auf das Frachtgut selbst, auf die übrige Ladung, das Transportmittel und auf Personen ist auszuschliessen.

Der Absender trägt die Verantwortung, dass das Gefahrgut gemäss den Vorschriften von ADR/SDR verpackt, gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren versehen ist.

Für die Transportabwicklung ist ein Versandlabel pro Versandeinheit erforderlich. Das Label wird vom Versender angebracht und enthält alle transportrelevanten Daten (Absender, Empfänger, Gewicht, Anzahl Frachtstücke etc.). Zudem hat der Versender Hinweise auf ein besonderes Handling der Ware, wie z.B. Schwerpunktverteilung und dergleichen an der Verpackungseinheit zu vermerken.

Pickwings überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, weder den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen noch Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Werden jedoch durch Pickwings oder den Transportpartner Unklarheiten festgestellt, so ist Pickwings jederzeit berechtigt die Angaben entsprechend anzupassen und Zusatzkosten dem Versender für den Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen. Es bedarf hierzu keiner schriftlichen Meldung oder Rücksprache von Pickwings mit dem Versender.

1.2. Vertragszustandekommen und Aufhebung

Mit der Erstellung eines Versender- oder Transportpartner-Kontos («Konto») als Versender oder Transportpartner (zusammen «Kontoinhaber») kommt ein rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen dem Versender bzw. dem Transportpartner und Pickwings gemäss diesen AGB zustande.

Das Vertragsverhältnis wird erst aufgehoben, indem das entsprechende Konto durch Pickwings geschlossen wird und durch den Nutzer die Dienstleistungen von Pickwings nicht weiter genutzt werden.

Pickwings stellt den Nutzern die Online Plattform mit allen in diesen AGB beschriebenen Funktionen zur Nutzung bereit. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus diesen Bedingungen. Zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages kann sich der Betreiber anderer Unternehmen als Erfüllungshilfen bedienen.

Die Online Plattform bietet den Nutzern nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit diverse Informationen und Kriterien bezüglich der zu transportierenden Ware über eine sogenannte Eingabemaske oder Datenschnittstelle vorzugeben, wie z.B. Übernahmeort, Ablieferort, Warenmenge, Masse und Gewichte, ebenso wie Zeitvorgaben und weitere nähere Angaben zur Ware.

Jeder Auftrag setzt voraus, dass er unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo das Beladen und Entladen stattfindet, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein.

Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen.

Sofern der Nutzer die abgefragten Daten vollständig und korrekt eingegeben hat, erscheint in einem Anzeigefeld der errechnete Richtpreis für diesen Transport. Der Nutzer kann nunmehr den Transport beauftragen, indem er den Button «Hier Sendung aufgeben» klickt. In diesem Augenblick wird ein Transportauftrag an Pickwings erteilt, dessen Einzelheiten sich nach den Bedingungen dieser AGB richten. Kommen Aufträge über eine Datenschnittstelle, so gilt mit der Datenübermittlung der Auftrag an Pickwings als erteilt und der Auftrag richtet sich auch nach den Bedingungen dieser AGB.

Die Nutzer sind verpflichtet ihre Eingaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen und jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten, dies gilt insbesondere auch für die Anmeldedaten des Nutzers.

1.3. Anwendungsbereich

Die AGB finden Anwendung auf die Webseite www.pickwings.ch («pickwings.ch»), das darüber zugängliche Dispositionstool («Dispo-Cockpit») und Auftragsbuch («Auftragsbuch»), die Pickwings Fahrer-App («Fahrer-App») sowie alle anderen von Pickwings erbrachten Dienstleistungen (zusammen «Pickwings-Dienstleistungen»).

Die Geltung der AGB kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt ausdrücklich zu den nachstehenden Bedingungen der Pickwings AG. Durch die Nutzung unserer Dienstleistung erklärt der Nutzer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt), Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

1.4. Rechtsverhältnisse

Pickwings ist Auftragnehmer des Transportauftrages gegenüber dem Versender und Auftraggeber des Transportauftrages gegenüber dem Transportpartner. Zwischen Versender und Transportpartner besteht kein Vertragsverhältnis, sofern nicht anders definiert.

1.5. Änderungen der AGB

Pickwings kann jederzeit unwesentliche Änderungen an den AGB vornehmen, ohne die Kontoinhaber zu informieren. Es gelten die AGB in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite von pickwings.ch.

Wesentliche Änderungen der AGB werden beim jeweiligen Einloggen in das Kundenkonto dem Benutzer zur Bestätigung angezeigt. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von den Nutzern als erteilt, wenn nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Im Falle der vorbehaltlosen Zahlung der nächsten Abrechnung oder Gutschrift gilt die Zustimmung zu den geänderten Vertragsbestimmungen als erteilt.

Individuelle Erklärungen, Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ergänzt durch die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbestimmungen welche für alle Nutzer verbindlich sind. Es werden mittels vertraglich gebundener Transportpartner Lieferungen im Bereich Stückgut, Teil- und Komplettladungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Die AGB gelten sowohl für Versender wie Transportpartner.

1.6. Recht zur Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen

1.6.1. Persönliche Voraussetzungen

Die Pickwings-Dienstleistungen stehen grundsätzlich allen unbeschränkt handlungsfähigen natürlichen und juristischen Personen mit (Wohn-) Sitz in der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein zur Verfügung. Die Online Plattform resp. Softwarelösung verschafft dem Nutzer Zugang zur Plattform neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf eine besondere Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.

Pickwings räumt dem Nutzer für die Plattform ein nicht exklusives, zeitliche beschränktes, nicht übertragbares und auf die Schweiz sowie das Fürstentum Liechtenstein beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Nutzung der auf der Plattform hinterlegten Inhalte. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach dieser Vereinbarung. Der Betrieb dieser Plattform erfolgt mithilfe von Servern, die ausschliesslich per Online-Verbindung erreichbar sind. Die Software und der Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software beinhaltet möglicherweise Codes, welche im geistigen Eigentum von Dritten stehen, nebst Hinweisen darauf, möglicherweise durch Verlinkung. Diese Codes werden auf Grundlage von Lizenzverträgen oder -bestimmungen des jeweiligen Dritten an den Nutzer lizenziert. Der Nutzer akzeptiert die Geltung dieser Lizenzverträge oder – bestimmungen.

Der Nutzer hat dem Betreiber jede ihm bekanntwerdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstossende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen die Pickwings AG anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen.

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine laufende softwaretechnische Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter untersagt.

Der Nutzer kann über die Plattform Daten zu Transportaufträgen eingeben. Die Eingabe der Daten hat vom Nutzer wahrheitsgetreu und vollständig zu erfolgen. Überholte Daten sind vom Nutzer unverzüglich zu löschen. Pickwings behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben nicht entsprechen, zu löschen.

Das gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgetreu zu erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber Pickwings zu belegen.

  • Unerwünschte Nachrichten, wie z.B. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung und Angebote
  • Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen und Verletzung von Rechten, wie z.B. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter.
  • Errichten von Datensammlungen, insbesondere solcher, die die Erstellung eines Profils eines anderen Nutzers ermöglichen.
  • Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgerätes oder dieser Software beeinflussen.
  • Inhalte, welche Pickwings oder Dritte, wie z.B. andere Nutzer, behindern, belästigen oder diesen Schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äusserungen sexueller Natur, Darstellung von Brutalität, Gewalt oder Nacktheit.
  • Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist.

Die von der Plattform bereitgestellten Daten dürfen ausschliesslich über die vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine Automatisierung der Nutzung der Plattform, sei es durch eine Schnittstelle, fremde Software, Scripts oder sonstiger Hilfsmittel, die vom Standard der handelsüblichen Browser wie z.B. Chrome, Firefox, Safari oder Internet Explorer abweichen, ist unzulässig.

Pickwings behält sich als Betreiber vor, die Verbindung eines Nutzers zur Benutzerplattform zu unterbrechen und Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoss gegen geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet wird. Dasselbe gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder die Benutzerplattform insgesamt technisch durch den Nutzer gefährdet wird.

Hält der Nutzer eine der vertraglichen Pflichten nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird der Betreiber von seiner Leistungspflicht frei und kann den Account respektive das Konto sperren. Der Betreiber behält in diesem Fall jedoch den bereits entstandenen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung hat der Nutzer jedenfalls den entstandenen Schaden des Plattformbetreibers oder Drittnutzer zu ersetzen.

Der Nutzer räumt seinerseits dem Betreiber an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Transport, - Kontakt, - und Wareninformationen) das exklusive, zeitlich auf die Dauer der Nutzungsvereinbarung beschränkte, übertragbare, unterlizenzierte, örtlich unbeschränkte Recht ein, die Daten und Informationen auf der Plattform zu bearbeiten, sie mit anderen Nutzern zu teilen und an Dritte weiterzuleiten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der ebenfalls in diesem Dokument beschriebenen Datenschutzerklärung.

Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Betreiber, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm auf dem Portal eingestellten Inhalten und Daten, oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers) die Inhalte auf dem Portal einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz zu gewähren. Dies gilt insbesondere auch für Angestellten- und Kontaktdaten. Sofern der Nutzer gegen Rechte Dritter verstösst, wird der Betreiber von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter freigehalten.

Der Nutzer hat die Pickwings AG über jede für das Handels-, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus- oder Eintritt von im Handels- oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.

1.6.2. Richtigkeit der Angaben

Durch die Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen bestätigt der Kontoinhaber, dass er die genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und alle im Rahmen der Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen von ihm bereitgestellten Informationen wahrheitsgetreu und auf dem neuesten Stand sind. Pickwings behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.

1.6.3. Ablehnung und Deaktivierung von Registrationen und Benutzerkonten

Pickwings behält sich das Recht vor, Registrationen unbegründet abzulehnen. Zudem kann Pickwings unter der Angabe von sachlichen Gründen jederzeit Benutzerkonten sperren, Pickwings-Dienstleistungen einschränken oder deren Nutzung untersagen. Sachliche Gründe im Sinne dieser Bestimmung umfassen insbesondere den Verstoss gegen die AGB.

1.7. Pflicht zur Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen

1.7.1. Wettbewerbsverbot

Versender und Transportpartner dürfen ausserhalb der Pickwings-Dienstleistungen weder unmittelbar noch mittelbar ein oder mehrere Vertragsverhältnisse zueinander eingehen, welche die Erbringung von Transportdienstleistungen auf dem Tätigkeitsgebiet von Pickwings umfassen. Innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Pickwings dürfen weder Versender noch Transportpartner Vertragsverhältnisse zu mit Pickwings im Vertragsverhältnis stehenden oder gestandenen Versendern oder Transportpartnern eingehen, welche die Erbringung von Transportdienstleistungen auf dem Tätigkeitsgebiet von Pickwings umfassen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe von 80'000.00 CHF an den Verursacher (Versender und/oder Transportpartner) bestraft. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

1.7.2. Kommunikationsweg

Die Kommunikation zwischen Versender und Transportpartner hat grundsätzlich über Pickwings zu erfolgen. Die direkte Kommunikation zwischen Versender und Transportpartner ist untersagt, es sei denn, Pickwings stimmt der direkten Kommunikation auf Anfrage durch den Versender oder den Transportpartner zu.

Die Kommunikation zwischen Pickwings und den einzelnen Kontoinhabern findet grundsätzlich per E-Mail an die jeweiligen im Konto hinterlegten E-Mail-Adressen statt. An diese E-Mail-Adressen zugestellte Informationen gelten als von den Empfängern gelesen und sind verbindlich. Aus Missachtung dieser Bestimmung entstandene Nachteile gehen zulasten des entsprechenden Kontoinhabers.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe von 80'000.00 CHF bestraft. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

1.7.3. Umgehungshandlungen

Handlungen, die darauf abzielen, die Kostenstruktur von Pickwings zu umgehen, sind untersagt. Pickwings behält sich das Recht vor, umgangene Kosten jederzeit dem Kontoinhaber nachzubelasten.

1.8. Schadensmanagement

1.8.1. Quittierung

Versender und Empfänger bestätigen mit ihrer Unterschrift in der Fahrer-App den einwandfreien Zustand der zu liefernden bzw. gelieferten Ware. Es gilt jeweils die in der Fahrer-App eingetragene Information als ausschlaggebend. Aus Missachtung dieser Vorschrift entstandene Nachteile fallen zulasten des Transportpartners.

1.8.2. Ausschliesslichkeit

Das Schadenmanagement hat ausschliesslich über Pickwings zu erfolgen. Schadenfälle sind über Pickwings und nicht im direkten Kontakt zwischen Versender, Transportpartner und Empfänger abzuwickeln. Wird ein Schadenfall ohne Zuzug von Pickwings bearbeitet, behält sich Pickwings vor, von allfälligen Unterstützungshandlungen abzusehen.

1.8.3. Gebühr

Pickwings behält es sich vor, eine Bearbeitungsgebühr für die Abwicklung von Schadenfällen gegenüber dem Verursacher zu erheben.

1.9. Benutzerkonto für Versender & Transportpartner

1.9.1. Kontoeröffnung/Anpassung durch Pickwings

Für kundenspezifische Anforderungen, welche individuelle Anpassungen eines Benutzerkontos erfordern (z.B. Entwicklung API/Schnittstelle, Programmierung von spezifischen Preismodellen auf dem Benutzerkonto, Entwicklungsarbeiten auf Anfrage (mündlich oder schriftlich) im Kundenauftrag, etc.) wird dem Kontoinhaber IT-Dienstleistungsaufwand von Pickwings zu einem Stundentarif von 250.00 CHF in Rechnung gestellt.

1.9.2. Kontoführung

Die Nutzung sowie das Führen eines Benutzerkontos von Pickwings sind grundsätzlich kostenlos. Bei spezifischen Anforderungen an das Benutzerkonto, welche nicht über den Standard abgedeckt sind, können zusätzliche Kosten für Nachforschung, Entwicklung, etc. anfallen. Diese Kosten sind vom Kontoinhaber zu tragen. Aufwände werden mit einem Stundentarif von 250.00 CHF durch Pickwings dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

1.9.3. Vollständigkeit/Richtigkeit der Daten

Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen im Konto liegt beim Kontoinhaber. Durch Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit dieser Informationen entstandene Mehraufwände seitens Pickwings werden zu einem Stundenansatz von 120.00 CHF in Rechnung gestellt. Gutschriften an Transportpartner erfolgen nur bei korrekt hinterlegten Bankkontoangaben.

1.9.4. Verantwortlichkeit

Der Kontoinhaber wird für sämtliche im Konto vorgenommenen Handlungen verpflichtet, unabhängig davon, wer der effektive Anwender ist.

1.9.5. Deaktivierung bei Inaktivität

Bleibt ein Konto für mehr als 2 Monate inaktiv, indem während des gesamten Zeitraums keine Anmeldung erfolgt, wird das Benutzerkonto ohne vorgängige Mitteilung seitens Pickwings deaktiviert. Bei kundenspezifisch erstellten Kundenkonti (z.B. spezielles Preismodell auf dem Kundenkonto) erhebt Pickwings für die Schliessung des Kontos eine Gebühr von pauschal 1'200.00 CHF.

1.9.6. Deaktivierung durch Kontoinhaber

Die Deaktivierung eines Kontos durch den Kontoinhaber erfordert, dass sämtliche Transportaufträge abgeschlossen und sämtliche Guthaben wie z.B. Leergebinde zu Gunsten von Pickwings oder den anderen Vertragsparteien beglichen sind. Bei kundenspezifisch erstellten Kundenkonti (z.B. spezielles Preismodell auf dem Kundenkonto) erhebt Pickwings für die Schliessung des Kontos eine Gebühr von pauschal 1'200.00 CHF.

1.9.7. Deaktivierung individuell angepasster Konti

Wird ein durch Pickwings individuell angepasstes Konto gelöscht (z.B. kundenspezifisches Preismodell inaktiv in Konto), so wird der dazu erbrachte Aufwand seitens Pickwings dem Kontoinhaber zu einem Stundenansatz von 250.00 CHF in Rechnung gestellt. Bei kundenspezifisch erstellten Kundenkonti (z.B. spezielles Preismodell auf dem Kundenkonto) erhebt Pickwings für die Schliessung des Kontos eine Gebühr von pauschal 1'200.00 CHF.

1.10. Umgang mit Daten und Software

1.10.1. Aufbewahrung

Zugangsdaten zum Konto sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es obliegt dem Nutzer durch eigene Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die missbräuchliche Nutzung der Daten durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Der Betreiber kann dem Nutzer über die Plattform Benachrichtigungen per E-Mail oder SMS zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen, Transaktion oder Informationen in der Abweichung eines Transportauftrages übermitteln.

Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, die Anzahl, Anzeigedauer und Aufbewahrung solcher Nachrichten zu begrenzen. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt den Nutzer über besondere Neuigkeiten wie z.B. Mehrkosten eines Transportauftrages oder des Leistungsumfanges und aktuelle Angebote über die Kontaktdaten der Plattform zu informieren. Der Nutzer ist hiermit ausdrücklich einverstanden.

1.10.2. Nichtverwendung

Sämtliche anlässlich der Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen erhaltenen Informationen wie namentliche Informationen über Transportpartner, Versender, Empfänger oder Transportaufträge dürfen ausschliesslich im Rahmen der Nutzung der Pickwings-Dienstleistungen verwendet werden, gelten als vertraulich und sind entsprechend aufzubewahren. Insbesondere dürfen keine solche Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe von 80'000.00 CHF bestraft. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

1.10.3. Manipulationsverbot

Die Verwendung von Scripts, Software oder sonstiger computergestützter Anwendungen in Verbindung mit Pickwings-Dienstleistungen, welche geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der systemischen Infrastruktur von Pickwings zu beeinträchtigen ist untersagt. Ebenso untersagt ist es, auf diese Weise Abrechnungsstrukturen von Pickwings zu umgehen oder von Pickwings generierte Inhalte zu verändern oder zu blockieren.

1.11. Tarife und Preise

Die Benutzung der Plattform ist für die Nutzer («Versender» und «Transportpartner») grundsätzlich kostenlos. Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, für die Nutzer («Versender» und «Transportpartner») eine Gebühr zu erheben. Im Falle der Erhebung einer Nutzungsgebühr werden die Nutzer entsprechend darüber informiert und zur Zahlung vor der Anwendung aufgefordert.

Der Richtpreis der Frachtrate wird vor Abschluss der kostenpflichtigen Buchung des Transportauftrages ausdrücklich gesondert auf der Plattform in Höhe des anfallenden Betrages mit dem Hinweis auf die entstehende Kostenpflicht ausgewiesen. Der Nutzer erhält vom Betreiber für die durchgeführten Transportaufträge eine Rechnung resp. Zahlungsbestätigung. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zulasten des Nutzers.

Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen.

Pickwings ist berechtigt die Forderung an Dritte abzutreten und ist darüber hinaus berechtigt, Dritte mit dem Einzug von Forderungen gegen die Nutzer zu beauftragen.

Es gelten jeweils die auf der Webseite von pickwings.ch oder in den Pickwings-Dienstleistungen angezeigten Richtpreise. Pickwings bietet auf der Online Plattform Marktpreise auf Basis der aktuellen Angebots- / Nachfragesituation an und ist berechtigt, die Richtpreise jederzeit, ohne mündliche oder schriftliche Meldung an Versender oder Transportpartner anzupassen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde. Kundenkontoblätter gelten dabei nicht als vertragliche Dokumente welche eine Preisgarantie herbeiführen könnten.

Der Richtpreis für einen Transportauftrag setzt sich jeweils nach den Kundenbedürfnissen zusammen und wird pauschal verrechnet. Im Preis nicht eingeschlossen sind nach Auftragserfassung zu erbringenden Sonderleistungen oder besondere Vereinbarungen. Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, ohne schriftliche Mitteilung Mehr- / Sonderkosten entsprechend dem Versender ergänzend in Rechnung zu stellen.

Der Stundenansatz für durch Pickwings erbrachte Supportleistungen, welche über das übliche Mass hinausgehen oder Tätigkeiten umfassen, die technisch durch den Kontoinhaber selbst durchgeführt werden können, beträgt 120.00 CHF.

Der Stundenansatz für individuelle Konfigurations- und Programmierarbeiten, wie namentlich die Einrichtung von Schnittstellen, benutzerspezifische Preismodelle oder Dokumentensteuerung, beträgt 250.00 CHF.

Durch Pickwings erbrachte administrative Aufwände wie z.B. Kundendaten bearbeiten, Rechnungen erneut zustellen etc., welche durch den Kontoinhaber selbst durchgeführt werden können, betragen 120.00 CHF pro Stunde.

Sämtliche in den AGB aufgeführten Preise verstehen sich exkl. MWST.

1.12. Verrechnung

Die Verrechnung seitens des Transportpartners oder des Versenders gegenüber Pickwings ist ausgeschlossen. Auch eine Rechnungsstellung durch den Transportpartner an Pickwings für seine erbrachten Dienstleistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen und findet keine Anwendung.

1.13. Haftungsbeschränkung

1.13.1. Gewährleistung und Haftung für die Plattformnutzung

Jeder Nutzer überprüft mit eigener Sorgfaltspflicht die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben.

Der Betreiber gewährleistet nicht, dass eine über die Plattform abgesandte Mitteilung oder Benachrichtigung ihr Ziel erreicht bzw. von dem adressierten Nutzer empfangen und gelesen wird oder werden kann. Ebenso kann der Betreiber nicht gewährleisten, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung oder Benachrichtigung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder empfangenden Person übereinstimmt.

Der Betreiber gewährleistet ausschliesslich, dass die Plattform für die Nutzung im vereinbarten Umfang geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von der Pickwings AG zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern eingestellten Daten, sowie für die Kompatibilität der Plattform mit der EDV- technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.

Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der Pickwings AG aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, sodass die Pickwings AG keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.

Der Nutzer stellt den Betreiber von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Plattform nicht bestimmungsgemäss nach diesem Vertrag einsetzt. Der Betreiber schliesst sinngemäss gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von anderen) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.

Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich des Betreibers verlassen haben.

Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen:

  • der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen.
  • der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  • der Haftung des Betreibers wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie.
  • der Haftung des Betreibers nach zwingendem Recht, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz
  • der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen.

1.13.2. Grundsatz

Pickwings haftet ausschliesslich für (i) Schäden, welche durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit seitens Pickwings verursacht wurden, (ii) Personenschäden, und (iii) soweit ausdrücklich in diesen AGB vorgesehen. Für nicht korrekte oder spezielle mündliche wie schriftliche erteilte Aufträge seitens des Warenversenders hinsichtlich falscher oder fehlender Datenübermittlung, falsch gekennzeichneter Ware, Deponierung von Ware beim Warenempfänger etc. lehnt Pickwings jegliche Haftung für Schäden oder Verlust vollumfänglich ab und trägt dafür keine Verantwortung. Alle verbundenen Risiken aufgrund von nicht korrekten (unter mündlichen oder schriftlichen Hinweis durch Pickwings) Transportaufträge an Pickwings sind seitens des Warenversenders zu verantworten und zu tragen. Jede weitere Haftung von Pickwings ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

1.13.3. Funktionsfähigkeit der Dienstleistungen und der Online-Plattform

Pickwings leistet keine Gewähr zur inhaltlich und zeitlich uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Online-Plattform sowie der Pickwings-Dienstleistungen. Pickwings behält es sich vor, die Online-Plattform und die Pickwings-Dienstleistungen jederzeit zu Wartungszwecken vorübergehend in ihrer Funktionsfähigkeit einzuschränken oder ausser Betrieb zu setzen. Darüber hinaus sind Zeiten von der Erreichbarkeit ausgenommen, in denen die von dem Betreiber genutzten Server aufgrund technischen oder anderen, von dem Betreiber nicht zu beeinflussenden Gründen, nicht erreichbar sind, oder in denen der Betreiber zur Erhaltung der vertraglichen Leistung erforderliche, ausserplanmässige Wartungsarbeiten an den Servern vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können.

Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hard- und Software und Datenfernverbindungen erfolgen ausschliesslich durch den Nutzer und auf dessen Risiko.

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen.

1.13.4. Keine Überprüfungspflicht

Pickwings ist nicht zur Überprüfung des Inhalts von Transportaufträgen oder von im Konto gemachten Angaben verpflichtet und übernimmt keine Haftung für vom Kontoinhaber unvollständig oder unrichtig übermittelte Informationen.

1.13.5. Leergebindemanagement

Das Management von tauschfähigen Europaletten, SBB-Rahmen und SBB-Deckel (zusammen «Leergebinde») liegt in vollumfänglicher Verantwortung des Auftraggebers (Versenders); Pickwings nimmt lediglich eine Vermittlerrolle zwischen Versender, Transportpartner und Empfänger wahr und übernimmt dabei keine Haftung für Leergebindedefizite oder sonstige Schäden.

Im allgemeinen Verkehr mit Leergebinde mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO / SBB- Paletten gemäss EPAL / UIC-Norm oder gleich wertige Ladehilfsmittel, wie Deckel und Rahmen

Der Auftraggeber ist für die Führung und Überwachung seines Leergebindemanagements sowie deren Administration mit seinen Warenempfängern in eigener Verantwortung. Für allfällige Leergebindeverluste oder Falschbuchungen in Folge unsachgemässer Dokumentation des Leergebindes bei Warenübergabe beim Empfänger oder Warenübernahme beim Versender lehnt Pickwings jegliche Haftung ab.

Kann das Leergebinde beim Empfänger nicht Zug-um-Zug getauscht werden, ist der Transportpartner von Pickwings berechtigt das Leergebinde-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern. Für die separate Abholung des Leergebindes behält sich Pickwings jederzeit das Recht vor, basierend auf den Standardkonditionen (abrufbar auf dem Preisrechner der Webseite Pickwings) dem Auftraggeber (Versender) in Rechnung zu stellen.

Pickwings trifft insbesondere keine Leistungspflicht gegenüber dem Versender, Empfänger oder Auftraggeber im Falle der Nichterfüllung von Rückforderungen an den zuständigen Transportpartner, welche das Leergebinde schuldet.

Lehnt ein Empfänger bei der Anlieferung des Transportgutes die Entgegennahme des Leergebindes ab und hat der Transportpartner diese wieder ans Lager zurückzunehmen, so kann Pickwings dem Absender die beanspruchte Lagerfläche zzgl. den administrativen Aufwand für die gesamte Dauer der Obhut in Rechnung stellen.

Pickwings lehnt die Haftung für Kosten ab, die dem Absender oder Empfänger für eine allfällige Umpalettierung des Transportgutes entstehen. Es ist Sache des Absenders seine Kunden, resp. Empfänger zu verpflichten nur EPAL/UIC konformes Leergebinde zu verwenden. Ein daraus entstehender Nachteil jegelicher Art, ist vom Auftraggeber zu tragen.

Der Absender hält den Transportpartner gegen sämtliche Forderungen oder sonstigen Ansprüchen schadlos, die Dritte, insbesondere die Empfänger, im Zusammenhang mit Ladehilfsmittel gegen Pickwings stellen. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Kunden resp. Empfänger dementsprechend vertraglich zu verpflichten. Pickwings steht es jederzeit in seiner Rolle frei, Leergebindeschulden, welche bei Versender oder Empfänger entstanden sind, dem jeweiligen Schuldner (Versender, Auftraggeber oder Transportpartner) in Rechnung zu stellen, sodass ein korrekter Ausgleich zwischen Versender, Empfänger und Transportpartner gewährleistet ist. Für den damit verbundenen Aufwand und alle entstehenden Kosten bei Pickwings zur Richtigstellung des Leergebindeausgleiches zwischen Versender, Empfänger und Transportpartner, haftet vollumfänglich der Auftraggeber.

Werden Leergebindeschulden nicht durch Versender (wenn nicht Auftraggeber) oder Empfänger an Pickwings und/oder den Transportpartner beglichen, so haftet in jedem Fall der Auftraggeber des Transportauftrages anstelle des Versenders oder Empfängers für die entstandenen Leergebindeschulden vollumfänglich. Pickwings kann dazu jederzeit sowie auch nach einem jeweiligen Auftragsverhältnis Leergebindeguthaben dem Auftraggeber in Rechnung stellen oder einem Transportpartner bei der Gutschrift in Abzug bringen. Für den Leergebindetausch gelten des Weiteren ausdrücklich die «Richtlinien für Leergebinde», welche auf der Pickwings Webseite abgerufen werden können.

1.14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB, inkl. aller daraus hervorgehenden Rechten und Pflichten, beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Allfällige Streitigkeiten sind vor den Gerichten von Baar oder vor den Gerichten am Wohnsitz/Sitz des Vertragspartners zu beurteilen.

1.15. Vertragslaufzeit, Kündigungsrecht, Lizenzdauer

Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Nutzer kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht. Allerdings nicht während der aktiven Durchführungsphase laufender Transportaufträge.

Jede Partei ist darüber hinaus ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung durch den Betreiber liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss,
  • der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstösst, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder die zur Sperrung berechtigen,
  • der Nutzer mit der Zahlung einer offenen Rechnung für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug gerät oder
  • der Nutzer, dessen gesetzliche Vertreter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ein Wettbewerbsunternehmen zum Betreiber betreibt.

Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, ein Nutzerkonto, das ganz offensichtlich nicht mehr aktuell ist und über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird, zu löschen. In der Regel wird der Betreiber den jeweiligen Nutzer über diesen Schritt per E-Mail im Voraus unterrichten.

Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung des Accounts durch den Betreiber Pickwings AG und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.

Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung der Software zu unterlassen.

1.16. Allgemeine Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.








2. Bestimmungen betreffend Versender

2.1. Voraussetzungen

Versender kann jede natürliche oder juristische Person mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein sein.

Der Versender kann Transportanfragen für eine spezifische Transportleistung auf der Plattform einstellen und abfragen.

Pickwings ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu einer solchen Buchungsanfrage einen Richtpreis oder mehrere Richtpreise («Preise») als Angebot abzugeben.

Der Versender ist verpflichtet, genaue, wahrheitsgemässe und vollständige Informationen über die zu transportierende Ware, den Abhol- und den Lieferort, sowie alle relevanten Informationen über den Zugang zu diesen Orten, einschliesslich erforderlicher Daten des Empfängers oder des Empfängervertreters zur Kontaktaufnahme und Ankündigung des Ablieferzeitraums anzugeben.

Der Versender ist verpflichtet, bei der Angabe der vorgenannten Informationen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts zu beachten, insbesondere obliegt es allein dem Versender die für die Verwendung der Daten des Empfängers auf der Plattform erforderliche Einwilligung einzuholen. Mit Angabe der Daten des Empfängers garantiert der Absender, dass er die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten hat.

2.2. Anforderungen an das Frachtgut

Der Versender muss vom Zeitpunkt der Auftragsübermittlung bis zum Zeitpunkt der Abholung die Verfügungsbefugnis über das Frachtgut inkl. Inhalt, Verpackung, Beschriftung und Ladehilfsmittel innehaben.

Das Versenden von folgendem Frachtgut ist nicht gestattet:

  • Lebende Tiere
  • Güter, welche einem erhöhten Diebstahl- oder Raubrisiko ausgesetzt ist (insb. Bargeld, Schmuck und Kunstobjekte)
  • Gesetzlich verbotene oder gegen die guten Sitten verstossende Güter
  • Gesundheitsgefährdende Güter, falls nicht vorschriftsgemäss deklariert und verpackt
  • Aus anderen Gründen für den Strassentransport ungeeignete Güter
  • Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (Güter der Gefahrenklasse 1)

Pickwings ist befugt, den Transport der Sendungen als Sammelladung zu bewirken. Ein Umladeverbot besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung durch den Absender.

Zur Beförderung zugelassene Güter sind:

  • Transportsichere und eindeutige gekennzeichnete Verpackung
  • Beanspruchungsgerecht für Transport & Umschlag
  • Zugriffsicher (kein unerkannter Warenzugriff möglich)
  • Paletten bündig gestapelt
  • Die Güter müssen durch eine Person sicher und schadenfrei bewegbar sein, sofern kein Zwei-Mann-Handhabung als zusätzliche Option gebucht wurde.

2.3. Erfassen von Transportaufträgen

Transportaufträge sind entweder manuell im Auftragsbuch oder automatisch durch die vorgesehenen digitalen Schnittstellen an Pickwings zu übermitteln. Eine Auftragsvergabe ausserhalb dieser Kanäle, insbesondere die direkte Vergabe an den Transportpartner, ist untersagt.

Für eine Gebühr von 25.00 CHF kann der Versender Transportaufträge telefonisch oder per E-Mail durch Pickwings erfassen lassen.

Die Auftragsübermittlung stellt eine für den Versender verbindliche Offerte zur Vergabe eines Transportauftrags dar. Bei nachträglicher Stornierung verlangt Pickwings eine Stornierungsgebühr von 25.00 CHF. Die Offerte bleibt bestehen bis zur Annahme durch Pickwings.

Einzelne Transportaufträge, welche gegen die AGB oder das Gesetz verstossen, unklar formuliert sind, nicht branchenüblich sind oder in böser Absicht erfasst wurden, können von Pickwings jederzeit angepasst oder annulliert werden. Pickwings übernimmt für daraus entstandene Nachteile keine Haftung.

2.4. Angaben zu Transportaufträgen

Der Versender hat im Rahmen der Auftragserfassung sämtliche für die Auftragserfüllung relevanten Angaben zur Sendung bereitzustellen. Der Versender ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber dem Transportpartner, sowie allen weiteren Parteien und Behörden die vollumfängliche Verantwortung. Der Versender ist für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und für deren Richtigkeit verantwortlich. Für alle Folgen, die durch das Fehlen, die verspätete Zustellung, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit dieser Dokumente oder fehlenden Informationen entstehen, hat der Versender aufzukommen. Er haftet gegenüber Pickwings für alle sich aus der Behandlung des Transportgutes ergebenden Auslagen. Entstehen bei der Ausführung des Transportauftrages Zusatzaufwände oder Sonderleistungen, welche im Vorfeld durch den Versender beim Transportauftrag nicht erfasst wurden, so behält sich Pickwings jederzeit das Recht vor, die erbrachten Zusatzaufwände oder Sonderleistungen, welche zur Erfüllung des Transportauftrages erforderlich waren, dem Versender nachträglich in Rechnung zu stellen. Für alle Umtriebe und Mehrkosten, die infolge verspäteter Übergabe respektive Abnahme des Transportgutes bei Warenversender oder Warenempfänger entstehen, hat der Versender aufzukommen.

Diese Angaben können insbesondere den Abhol- und Ablieferort, Angaben zu Anzahl, Verpackung, Gewicht, Masse, Inhalt und Stapelbarkeit der Frachtstücke, die Lieferungszeit und den Transportweg umfassen. Bei besonderen Sendungen können diese Angaben zusätzlich besondere Wertangaben (bei wertvollen Frachtstücken), Hinweise hinsichtlich zerbrechlicher, verderblicher oder anderweitig sensibler Frachtstücke sowie Hinweise hinsichtlich Gefahrengüter umfassen.

Aus Unterlassen oder Ungenauigkeiten der genannten Angaben entstandene Nachteile beim Versender, Transportpartner und/oder Empfänger fallen zulasten des Versenders.

Pickwings behält sich das Recht vor, übermittelte Transportaufträge anzupassen und daraus entstandene Kosten dem Versender jederzeit in Rechnung zu stellen. Entstehen zu einem Transportauftrag nach Erfüllung des Transportauftrages Kosten, so behält sich Pickwings jederzeit das Recht vor, die Kosten auch nachträglich dem Versender in Rechnung zu stellen und ihm gegenüber geltend zu machen.

2.4.1. Ermittlung des Gewichts

Das frachtpflichtige Gewicht berechnet sich nach dem Bruttogewicht, welches Ladehilfsmittel und Verpackung umfasst.

2.4.2. Frachtstücke

Frachtstücke, welche hinsichtlich Masse (nicht aber Gewicht) voneinander abweichen, sind einzeln zu erfassen.

2.4.3. Mehrauflade-/Mehrabladestelle

Bei einer Vielzahl von Auflade- oder Abladestellen am Abhol- bzw. Zustellort, welche ausserhalb zumutbarer Distanz liegen, gelten diese als jeweils eigener Abhol- oder Zustellort und sind dementsprechend als einzelner Transportauftrag zu erfassen.

2.4.4. Frachtgutdeponierung

Bei Frachtgutdeponierung zur selbstständigen Abholung oder Zustellung ist der genaue Deponierungsort anzugeben. Jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes im Zusammenhang mit Deponierung wird abgelehnt.

2.4.5. Spezielles Frachtgut

Bei der Versendung von Gefahrengütern hat der Versender die damit einhergehende Dokumentation im Rahmen der Auftragsübermittlung im Auftragsbuch hochzuladen sowie dem diesen Transportauftrag ausführenden Fahrer in Papierform abzugeben.

Das Versenden von gesetzlich verbotenem oder gegen die guten Sitten verstossendem Frachtgut ist untersagt. Pickwings behält sich vor, entsprechende Aufträge zu annullieren und die zuständige Behörde zu informieren. Sämtliche dabei entstehenden Nachteile fallen zulasten des Versenders.

Bei wertvollen oder diebstahlsgefährdeten Gütern ist der Versender verpflichtet, Pickwings in der Preisanfrage für eine spezifische Transportleistung über die Art und den Wert des Gutes und das bestehende Risiko zu informieren, sodass Pickwings entscheiden kann, ob Pickwings einen Preis vorschlägt oder die Güter nicht zum Transport annimmt, bzw. gegebenenfalls angemessene Massnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Transports treffen kann.

Wertvolles Gut ist Gut mit einem tatsächlichen Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme von mindestens 50 CHF/kg oder CHF 10'000/Packstück oder von mehr als CHF 50’000 pro Sendung.

Ohne eine ausdrückliche Anfrage durch den Versender und Freigabe in Textform durch Pickwings sind Güter mit einem Gesamtwert von über CHF 50’000.00/Sendung oder CHF 10’000.00/Packstück vom Transport ausgeschlossen.

2.4.6. Export / Import

Bei grenzüberschreitender Versendung von Frachtgut hat der Versender die damit einhergehende Dokumentation im Rahmen der Auftragsübermittlung im Auftragsbuch hochzuladen, sowie dem Fahrer in Papierform abzugeben. Aus Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit entstandene Nachteile fallen zulasten des Versenders.

2.5. Bereitstellen des Frachtgutes am Abholort

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass das Frachtgut angemessen für den Transport verpackt ist. Offene Behältnisse (inkl. Maschinen), welche Flüssigkeiten beinhalten, sind vor dem Transport vollständig zu entleeren.

Der Versender hat dafür zu sorgen, dass die Transportarbeiten, das Beladen und Entladen zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. unmittelbar nach Eintreffen der Transportfahrzeuge begonnen werden können. Stand und Wartezeiten bei Lade- oder Abladestellen werden ab 15 Minuten zum Stundenansatz von 120.00 CHF dem Versender in Rechnung gestellt. Werden in Folge einer täglichen Abholung von Transportaufträgen zwischen Versender und Pickwings spezifische Verlade- oder Abholpläne geführt, so kann Pickwings auch rückwirkend (maximal 12 Monate des erfolgten Ereignisses) Stand- und Wartezeiten oder Fehlauslastungen in der Abholung dem Versender in Rechnung stellen.

2.5.1. Beschriftung und Lieferschein

Sämtliche Frachtstücke sind leserlich und eindeutig mit den Angaben zum Versender und Empfänger zu beschriften.

Ein Frachtbrief oder Lieferschein kann durch ein elektronisches Dokument (z.B. E-Frachtbrief) ersetzt werden. Alternativ können mobile Geräte eingesetzt werden, auf denen die erforderlichen Informationen sichtbar sind. Aus diesen Geräten ausgelesene Unterschriften sowie Dokumente gelten als geeignete Belege. Ebenso gilt eine digitale Fotografie der Abliefernachweise als geeigneter Beleg.

Im Falle eines Systemausfalls ist der Versender verpflichtet, Pickwings die relevanten Informationen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zukommen zu lassen.

2.5.2. Termineinhaltung und Zugänglichkeit

Die termingerechte und zugängliche Bereitstellung und der Verlad des Frachtgutes am Abholort liegen in der Verantwortung des Versenders. Der angemessene Zeitaufwand seitens Transportpartner ab Eintreffen beim Versender liegt bei maximal 15 Minuten pro 1’000 Kilogramm Ladegewicht. Überschreitungen des angemessenen Zeitaufwandes werden dem Versender zu einem Stundenansatz von 120.00 CHF pro angebrochene Stunde in Rechnung gestellt. Blosse Wartezeit wird dem Versender zum Stundenansatz von 120.00 CHF pro angebrochene Stunde in Rechnung gestellt.

Pickwings vereinbart keine verbindlichen Lieferfristen. Pickwings wird sich darum bemühen, die vom Versender gewünschten Zeitfenster einzuhalten, diese sind aber ausdrücklich unverbindlich. Es ist deshalb sicherzustellen, dass Übernahme und Ablieferung auch ausserhalb dieser Termine und Zeitfenster während gewöhnlicher Geschäftszeiten stattfinden kann.

2.6. Auf- und Ablad des Frachtgutes am Abhol- bzw. Zustellort

Der Auf- und Ablad erfolgt durch den Versender bzw. Empfänger. Erteilt der Versender oder der Empfänger dem Transportpartner im Voraus oder dem Fahrer vor Ort die Weisung, die Ware auf- bzw. abzuladen, so tut der Fahrer dies im Auftrag des Versenders. Die Weisungserteilung kann auch stillschweigend erfolgen, insb. bei Abwesenheit von Versender oder Empfänger am Abhol- bzw. Zustellort. Der Fahrer besorgt diese Tätigkeit als Hilfsperson des Versenders. Die Haftung des Transportpartners und von Pickwings für Schäden, die bei dieser Tätigkeit entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Der termingerechte sowie zugängliche Empfang am Abhol- und Zustellort liegt ebenfalls in der Verantwortung des Versenders. Übermässiger Aufwand berechnet sich nach der entsprechenden Bestimmung zum Bereitstellen des Frachtgutes.

Bei durch den Versender oder den Empfänger verschuldeter Unmöglichkeit der Abholung oder Zustellung durch den Transportpartner hat der Versender die Kosten für dabei entstehende Mehraufwände zu tragen.

2.7. Stornieren von Transportaufträgen durch den Versender

Der Versender kann einen Transportauftrag jederzeit und ohne die Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an Pickwings stornieren. Pickwings verlangt dabei eine Stornierungsgebühr von 25.00 CHF.

2.8. Prüfpflicht

Der Versender ist für die Überprüfung des Frachtgutes beim Empfänger verantwortlich. Insbesondere hat er den Empfänger auf die Prüfpflicht und die entsprechenden Fristen, in diesen AGB enthalten, hinzuweisen.

Äusserlich erkennbare Schäden sind unmittelbar nach Zustellung zu kommunizieren. Verdeckte Mängel sind Pickwings innert einer Frist von 4 Werktagen nach Zustellung schriftlich mitzuteilen.

2.9. Haftung

Der Versender hat für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat dem Frachtführer die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, das Gewicht und die Abmessung der Frachtstücke, die Lieferzeit und bei Bedarf den Transportweg genau zu bezeichnen.

Der Versender hat den Warenwert unaufgefordert in der Erfassungsmaske zu deklarieren. Wird der Warenwert (Produktionswert) nicht oder nicht wahrheitsgetreu bei der Auftragserteilung an Pickwings mitgeteilt, so wird jegliche Haftung von Pickwings vollständig abgelehnt. Sollte der Versender oder Auftraggeber spezielle Anweisungen für die Abholung oder Auslieferung seiner Waren an Pickwings nicht erteilen, so lehnt Pickwings Folgeschäden hinsichtlich Warenverlust, Verspätungen etc. vollumfänglich ab und behält sich vor sämtliche daraus resultierende Aufwendungen dem Versender in Rechnung zu stellen.

Der Versender ist insbesondere verpflichtet, Pickwings auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes, seine Gewichtsverteilung und Schadensanfälligkeit aufmerksam zu machen. Er ist für genügende Kennzeichnung und eventuell auch Nummerierung der Frachtstücke verantwortlich.

Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit solcher Angaben entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zulasten des Versenders. Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit solcher Angaben entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zulasten des Versenders. Pickwings ist hierfür nicht entschädigungspflichtig.

Für Verlust, Untergang (ganz oder teilweise) und/oder Beschädigung des Frachtguts und bei Verspätung besteht nur Haftung, sofern nicht bewiesen wird, dass der Verlust, Untergang, Beschädigung oder die Verspätung durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Versenders oder des Empfängers verursacht sei oder auf Umständen beruhe, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Transportpartners (Frachtführers) nicht abgewendet werden konnten.

Der Umfang der Schadenersatzpflicht beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit seiner Übernahme zur Beförderung, maximal auf CHF 15.00 pro kg effektives Frachtgewicht der beschädigten oder in Verlust geratenen Ware. Die Haftung beträgt jedoch maximal CHF 2'500.00 gesamthaft pro Ereignis.

Pickwings setzt auch elektronische Mittel ein, mit deren Hilfe der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person dokumentiert wird. Der Absender bestätigt, dass er diese Form der Empfangsbestätigung anerkennt. Er verzichtet ausdrücklich auf das Recht, den Zugang der Waren unter Hinweis auf diese Form der Empfangsbestätigung zu bestreiten. Pickwings wird eine elektronische Version der Empfangsbestätigung hochladen und dem Versender zur Verfügung stellen.

2.10. Haftungsausschluss

Pickwings ist von seiner Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Versenders oder Auftraggebers, aufgrund einer erteilten Weisung des Auftraggebers ohne Zutun von Pickwings, auf eigene Mängel des Transportgutes zurückzuführen sind oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche Pickwings keinen Einfluss hat.

Von der Haftung der Pickwings AG ausgeschlossen sind Fälle wie:

  • Schäden aus unsachgemässem Verlad auf der Lastwagenladefläche durch Hilfspersonen des Absenders/Empfängers
  • Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen
  • Bruch der Produkte in sich selbst
  • Beschädigungen oder Verluste bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte
  • Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung
  • Schäden infolge Witterungseinflüsse
  • Schäden infolge ungenügendem Raumprofil oder Fahr-Trasse, wenn der Absender oder Empfänger diese Zufahrt verlangt hat
  • Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, Emaille- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren
  • Höhere Gewalt
  • Böswillige Beschädigung durch Dritte

Der Auf- und Ablad erfolgt durch den Versender bzw. Empfänger. Gibt der Versender, resp. der Empfänger dem Fahrer, nach dem er dies bei ihm anmeldete, den Auftrag die Ware abzuladen, so tut er dies im Auftrag des Versenders resp. des Empfängers. Für Schäden, die bei dieser Tätigkeit entstehen, haftet Pickwings nicht. Der Fahrer besorgt diese Tätigkeit als Hilfsperson des Absenders bzw. Empfängers. Erfolgt der Auf- bzw. Ablad durch den Fahrer, ohne dass er dies beim Versender, resp. Empfänger angemeldet hat, so richtet sich die Bemessung des Schadenersatzes gemäss diesen AGB.

Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall und sonstige Folgekosten, ist wegbedungen.

Schäden aus Verspätung in der Ablieferung werden von Pickwings nicht vergütet. In diesem Falle haftet Pickwings höchstens bis zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes.

Erfüllt Pickwings in der Funktion als Lagerhalter reine Umschlagstätigkeiten, haftet sie nur dann für Verspätungen, Falschablad und -auflad, Leerfracht, Standgelder aller Art, Verlust einer Buchung, Umpacken, etc., wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Ist die Haftung für Schäden aus reiner Umschlagstätigkeit schriftlich vereinbart worden, haftet Pickwings höchstens bis zur Höhe des entstandenen Schadens maximal bis CHF 2'500.00 pro Ereignis (= einheitliche Schadensursache, auch bei mehreren Sendungen pro Auftrag). Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes richtet sich die Schadensersatzpflicht nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist die Haftung der Pickwings AG für Schäden ausgeschlossen bei Verbotsgütern und bei unzureichend verpackten Sendungen. Des Weiteren haftet Pickwings nicht für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere und natürliche Veränderungen entstanden sind.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist Pickwings berechtigt, den Frachtauftrag ganz oder teilweise durch einen Zwischenfrachtführer ausführen zu lassen. Er haftet in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag selbst ausgeführt hätte.

Die Verwirkung aller Haftungsansprüche und die Verjährung von Ersatzklagen richtet sich nach Art. 452 und Art. 454 des schweizerischen Obligationenrechtes.

2.11. Transportversicherung

Der Absender kann Pickwings beauftragen, eine Transportversicherung für das Transportgut abzuschliessen. Die Transportversicherungsprämie geht zu Lasten des Versenders. Die Transportversicherungsprämie geht zulasten des Versenders. Die Transportversicherung deckt Schäden und Verluste zum Einstandspreis (Versicherungssumme) des beschädigten oder in Verlust geratenen Transportgutes.

Risiken wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall usw. (mittelbarer Schaden) sind nicht über die Transportversicherung gedeckt.

Lässt der Versender/Auftraggeber keine Transportversicherung abschliessen, so trägt er selbst alle Risiken, für die Pickwings nach dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet.

2.12. Mängelrüge

Der Versender resp. der Empfänger hat das Transportgut sofort nach dem Entladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes in Anwesenheit des Chauffeurs und schriftlich auf dem Lieferschein resp. der Empfangsbestätigung mit einem Vorbehalt anzubringen.

Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind Pickwings innerhalb von 4 Tagen nach Anlieferung, den Tag der Ablieferung miteingerechnet, schriftlich anzuzeigen.

Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt oder bearbeitet werden.

2.13. Transportpreis und Bezahlung

2.13.1. Berechnung

Der angezeigte Transportpreis auf der Online-Plattform berechnet sich aus den vom Versender übermittelten Angaben zur Sendung. Beim Transportpreis handelt es sich um den Nettopreis exkl. MWST, exkl. Treibstoffzuschlag, Zuschläge oder behördlich geforderten Gebühren wie etwa Zollgebühren. Die auf der Online-Plattform angezeigten Transportpreise sind für den Versender als Richtpreise zu verstehen. Der endgültige und verbindliche Transportpreis wird erst nach Ausführung des jeweiligen Transportauftrages mit den entsprechenden Zu- resp. Abschlägen auf der/den Rechnungen ausgewiesen.

Bei von der tatsächlichen Situation abweichenden Angaben über das Frachtgut behält es sich Pickwings vor, den Transportauftrag im Rahmen des entstandenen Mehraufwandes mit den zusätzlichen Kosten ohne Rücksprache zum Auftraggeber anzupassen.

Der Transportpreis setzt sich jeweils nach den Kundenbedürfnissen zusammen und wird pauschal verrechnet. Im Preis nicht eingeschlossen sind nach Auftragserfassung zu erbringenden Sonderleistungen oder besondere Vereinbarungen. Diese Mehr- / Sonderkosten werden entsprechend dem Versender ergänzend in Rechnung gestellt.

Für die Ermittlung des Frachtpreises werden folgende Angaben benötigt:

  • Postleitzahl des Abgangs- sowie Empfangsortes
  • Bruttogewicht der Sendung
  • Abmessungen der Sendung
  • Zusatzleistungen (Terminvorgaben, Stockwerklieferungen etc.)

Die Preise gelten für Ortschaften, die regulär auf der Strasse erreichbar sind. Anschlussfrachten für Bergbahnen etc. sind Zusatzleistungen.

2.13.2. Ausserordentlicher Aufwand

Der ordentliche Transportauftrag umfasst die Abholung- bzw. Zustellung von Bordsteinkante zu Bordsteinkante.

Ausserordentlicher Aufwand, wie namentlich Kosten für Zustellung ins Ausland, in Berg- und Randregionen sowie Seitentäler, Treibstoffzuschläge, Tauschgerätgebühren, Transportversicherungsprämien, Gefahrengutzuschläge, Avisierung von Privatpersonen oder Stockwerklieferungen, Zweitzustellung etc. sind durch den Versender zu vergüten, auch wenn bei der Auftragserfassung keine entsprechenden Angaben gemacht wurden.

2.13.3. Lagerung

Weichen Abhol- und Liefertermin mehr als 72 Stunden voneinander ab, behält sich Pickwings vor, Lagergebühren zu belasten.

2.13.4. Zahlung

Aufträge von Privatkunden werden mittels Kreditkartenbelastung beglichen.

Geschäftskundenbezahlungen erfolgen auf Rechnung oder Kreditkartenbelastung. Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, Geschäftskunden bei nicht pünktlicher Zahlung der Rechnung in ihrem Account auf das Zahlungsmittel Kreditkarte zu setzen.

Bei fehlgeschlagener Belastung der Kreditkarte des Versenders erhält dieser eine Rechnung im Umfang des nachzubelastenden Betrages.

Die jeweilige Zahlungsart und das Zahlungsziel sind Bestandteil des Angebots.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Die Mahngebühr beträgt 20.00 CHF. Pickwings behält es sich vor, einen Verzugszins in der Höhe von 5% auf den Rechnungsbetrag zu erheben.

Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Rechnungsstellung in Papierform wird dem Versender mit 10.00 CHF pro Rechnungszustellung in Rechnung gestellt.

Wird gegen eine Rechnung innerhalb von 5 Werktagen kein schriftlicher Einwand erhoben, gilt sie als vorbehaltlos akzeptiert.

Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 100.00 behält sich Pickwings vor, einen Zuschlag für Administrativaufwand in Höhe von 20.00 CHF zu erheben.

Sollte der Versender und der Auftraggeber nicht identisch sein, so haftet der Versender für das Frachtentgelt solidarisch auf erste Aufforderung.

Treibstoffschwankungen werden bei Bedarf in Form eines separaten Treibstoffzuschlages auf den vorliegenden Transporttarifen separat ausgewiesen und abgerechnet. Anpassungen des Treibstoffzuschlages können durch Pickwings auf der Plattform jederzeit ohne Vorinformation vorgenommen werden.

Eine Verrechnung von Schadenforderungen mit dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen.

Pickwings ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Nutzer einzuholen. Die Pickwings AG ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden insbesondere dann abzulehnen, wenn die Auskünfte auf eine nicht ausreichende Bonität des Kunden zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schliessen lassen.

2.13.5. Retentionsrecht

Wenn das Transportgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann Pickwings das Transportgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages zurückbehalten oder auf Kosten des Absenders hinterlegen.

In diesem Fall kann Pickwings den Absender schriftlich auffordern, die Forderung binnen 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass Pickwings das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen kann ein freihändiger Verkauf durchgeführt oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, können diese kostenpflichtig entsorgt werden).

2.14. Leergebindemanagement

2.14.1. Beauftragung

Der Austausch der Ladungsträger (Leergebinde wie Paletten, Rahmen und SBB-Deckel) ist für den Versender (Auftraggeber) gebührenpflichtig und der Versender ist verpflichtet, im Rahmen des Erfassens von Transportaufträgen im Auftragsbuch das für den Transportauftrag vorgesehene Leergebinde korrekt bei Pickwings anzumelden und den von ihm gewünschten Leergebindetausch auf der Erfassungsmaske auszuwählen. Für die korrekte sowie zwingend umgehende Durchführung des Zug-um-Zug-Tausches bei Versender und Empfänger während Abholung resp. Zustellung der Ware durch den Transportpartner ist der Versender/Auftraggeber vollumfänglich verantwortlich. Ein Zug-um-Zug Tausch ist erfüllt, wenn das tauschfähige Leergebinde bei der Abholung sowie bei der Auslieferung der Ware unter den involvierten Parteien (Versender, Empfänger und Transpartner) sofort vollständig getauscht wird. Sollten Leergebinde mangelhaft oder minderwertig sein (Anforderungen gemäss EPAL-Richtlinien), besteht kein Anspruch auf einen Leergebindetausch. Mangelhaftes oder minderwertiges Leergebinde kann von Pickwings jederzeit dem Auftraggeber (Versender) in Rechnung gestellt werden (inklusive alle damit entstehenden Aufwände). Auch für nicht korrekt beauftragten Leergebindetausch bei der Sendungserfassung trägt der Auftraggeber (Versender) sämtliche damit verbundene Kosten und Haftung, welche durch Pickwings entsprechend in Rechnung gestellt werden können.

2.14.2. Gebühr für Leergebindetausch

Die von Pickwings abgerechnete Tauschgebühr für Leergebindetausch gilt nur für die Leistung eines Zug-um-Zug Leergebindetausches bei Versender und Empfänger. Können Leergebinde nicht Zug-um-Zug getauscht werden und wünscht der Schuldner (Versender, Empfänger oder Auftraggeber), dass das von ihm geschuldete Leergebinde durch Pickwings mit einem Transportpartner abgeholt wird, so wird für die separate Abholung oder Zustellung von Leergebinde eine Frachtgebühr, basierend auf den Standardtarifen von Pickwings (zuzüglich allfälligen Zusatzleistungen wie z.B. manuelle Auftragserfassung, Avisierung etc.), dem Versender/Auftraggeber des ursprünglichen Transportauftrages von Pickwings in Rechnung gestellt. Rückvergütungen oder Gutschriften für Gebühren von Leergebindetausch sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn kein Zug-um-Zug Leergebindetausch stattgefunden hat. Kann ein Versender oder Empfänger seine Leergebindeschulden im Leergebindetausch nicht begleichen, so kann Pickwings jederzeit im Auftrag des Transportpartners dem Auftraggeber (Versender) oder Empfänger das geschuldete Leergebinde in Rechnung stellen. Nicht erhaltenes Leergebinde bei Warenempfängern wird von Pickwings dem Auftraggeber (Versender) in Rechnung gestellt.

2.14.3. Leergebindesaldo

Sofern der Versender weniger Leergebinde vom Transportpartner erhält, als er diesem übergibt, kann der Versender innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab Abholung der Ware den Transportpartner zum Rückschub von ihm zustehendem Leergebinde auffordern. Unterlässt er dies in der Frist, verfällt der Anspruch vom Versender auf sein Guthaben von Leergebinde bei einem Transportpartner.

Der Versender (Auftraggeber) haftet vollumfänglich für den Austausch von Leergebinde am Zustellort sowie alle damit verbundenen Aufwendungen. Erhält der Transportpartner weniger Leergebinde vom Empfänger, als er diesem übergibt, reduziert sich das dem Versender zustehende Leergebinde entsprechend bzw. schuldet der Versender dem Transportpartner die entsprechende Differenz. Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, offenes Leergbindeguthaben beim Auftraggeber zu folgenden Konditionen in Rechnung zu stellen:

  • Europalette CHF 25.00 pro Stück
  • EUR-Rahmen CHF 70.00 pro Stück
  • EUR-Deckel CHF 25.00 pro Stück
  • Administration nach Aufwand (CHF 120.00 pro Stunde, mindestens 25.00 CHF)

Für den Leergebindetausch gelten des Weiteren ausdrücklich die «Richtlinien für Leergebinde», welche auf der Pickwings Webseite abgerufen werden können

2.14.4. Zusicherung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den Absender

Der Absender garantiert die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass weder die Annahme noch die Lieferung der Sendung einem Risiko von Rechtsverletzungen ausgesetzt ist.

Der Absender garantiert insbesondere, dass die Sendung keine Güter enthält, die auf einer anwendbaren Liste von Verbotsgütern stehen noch an einen Adressaten gerichtet ist, gegen den restriktive Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder andere Sanktionen verhängt wurden.

Entstehen der Pickwings AG Schäden, insbesondere durch Geldstrafen oder Bussgelder, durch eine Verletzung der oben genannten Pflichten, entschädigt der Versender die Pickwings AG vollständig.








3. Bestimmungen betreffend Transportpartner

3.1. Persönliche Voraussetzungen

Transportpartner kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche über eine Zulassungsbewilligung für Strassentransport des Bundesamtes für Verkehr (BAV) verfügt und die damit verbundenen, jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist der jeweilige Transportpartner selbst verantwortlich.

Der Transportpartner ist zudem verpflichtet, über eine Frachtführerhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in üblicher und angemessener Höhe gedeckt zu sein.

3.2 Übernehmen und durchführen von Transportaufträgen

3.2.1. Übernehmen von Transportaufträgen

Transportaufträge von Pickwings werden vom Transportpartner im Dispo-Cockpit angenommen. Die versehentliche Übernahme von Transportaufträgen ist Pickwings unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Pickwings übernimmt keine Gewähr für regelmässige Vermittlungen von Transportaufträgen.

3.2.2. Sorgfaltspflicht

Mit der Übernahme des Transportauftrages bestätigt der Transportpartner alle damit verbundenen gesetzlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen und das ihm übergebene Frachtgut mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Eine Verletzung dieser Bestimmung kann zum Verlust des Anspruchs auf Vergütung sowie zu Schadenersatzpflicht führen. Der Transportpartner ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Die Auslieferung des Transportgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

3.2.3. Prüfpflicht

Diejenige Person, welche im Namen und auf Rechnung des Transportpartners mit der tatsächlichen Durchführung des Transportes beauftragt wurde («Fahrer»), untersucht die Ware bei der Abholung nach äusserlich erkennbaren Mängeln und hält diese in der Fahrer-App fest.

3.2.4. Vergütungsausschluss

Pickwings bezahlt keine Vergütung für Aufträge, welche nicht pflichtgemäss und ordnungsgemäss (gemäss der Vorgabe in der Abwicklung von Transportaufträgen mit der Pickwings Fahrer-App) ausgeführt wurden. Behindert oder erschwert der Transportpartner absichtlich die Ausführung von Transportaufträgen oder behält Güter in eigener Hand zurück, so verfällt per sofort jeglicher Anspruch einer Vergütung an den Transportpartner. Pickwings behält es sich vor, jederzeit Schadenersatzansprüche an den Transportpartner geltend zu machen, wenn er mit der ungerechtfertigter Rückbehaltung oder Entwendung von Ware von Pickwings oder seiner Kunden einen Handlungszwang erzeugen wird. Pickwings behält sich in solchen Fällen jederzeit das Recht vor, das Benutzer-Konto des Transportpartners zu schliessen und Meldung an die zuständigen Behörden zu machen.

3.2.5. Spezialversicherung

Übernimmt der Transportpartner einen Transportauftrag, welcher ihn zum Abschluss einer speziellen Versicherung verpflichtet, hat er dies rechtzeitig zu veranlassen. Bei Versäumnis haftet der Transportpartner vollumfänglich. Eine Haftung von Pickwings ist in jedem Falle ausgeschlossen.

3.2.6. Drittvergabeverbot

Eine Weitervergabe des Transportauftrages durch den Transportpartner an Dritte, ausserhalb der Pickwings-Dienstleistungen, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung verliert der Transportpartner seinen Anspruch auf Vergütung des entsprechenden Transportauftrages. Ein Handel oder Weitervergabe an Subunternehmen eines Pickwings Transportauftrages ist dem Transportpartner ausdrücklich untersagt. Der Transportpartner ist verpflichtet die von ihm angenommenen Transportaufträge durch seine eigene Flotte und sein eigenes Personal abzuwickeln. Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und offene Gutschriften vollumfänglich einzuziehen.

3.2.7. Annullieren von Transportaufträgen durch Pickwings

Pickwings kann jederzeit vom Transportpartner übernommene Transportaufträge annullieren. Dem Transportpartner verbleibt dabei soweit gesetzlich zulässig kein Anspruch auf Entschädigung.

3.2.8. Unmöglichkeit der Abholung oder Zustellung

Wird die Abholung oder Annahme des Frachtgutes am Abhol- bzw. Zustellort verweigert oder lässt sich keine dafür zuständige Person auffinden, ist der Transportpartner verpflichtet, sich unverzüglich mit Pickwings in Verbindung zu setzen.

3.2.9. Deponierungsverbot

Die Frachtgutdeponierung am Zustellort ohne ausdrückliche Weisung im Transportauftrag bzw. Dispo-Cockpit, sowie die Übergabe des Frachtgutes an eine nicht vom Versender bezeichnete Empfangsperson, sind strikte untersagt. Der fehlbare Transportpartner haftet vollumfänglich für jegliche Verluste oder Beschädigungen am Frachtgut.

3.3. Stornieren von Transportaufträgen durch den Transportpartner

Der Transportpartner kann Transportaufträge schriftlich bei Pickwings stornieren. Pickwings behält es sich vor, eine Stornogebühr von 25.00 CHF pro storniertem Transportauftrag zu erheben. Zudem kann dem Transportpartner durch die Stornierung entstandener Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden.

3.4. Transportpreis und Vergütung

3.4.1. Berechnung Transportpreis

Der Transportpreis berechnet sich durch die vom Versender im Auftragsbuch eingegebenen Informationen zum jeweiligen Transportauftrag. Weichen diese Informationen von der tatsächlichen Situation ab, muss der Transportpartner dies in der Fahrer-App vermerken. Eine Entschädigung für Mehraufwand, welcher nicht in der Fahrer-App vermerkt wurde, ist ausgeschlossen.

3.4.2. Vergütung

Die Vergütung erfolgt in Form einer Gutschrift an den Transportpartner. Die Vergütung umfasst sämtliche dem Transportpartner zustehende Geldleistungen. Die Leergebindetauschvergütung ist im Transportpreis integriert. Eine Rechnungsstellung durch den Transportpartner an Pickwings für seine erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen und findet keine Anwendung. Die Art und Weise der Gutschrift (PDF Format) wird durch Pickwings vorgegeben. Der Transportpartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Format einer Gutschrift (z.B. Darstellung, Inhalt, Form, Art und Weise der Informationen etc.). Die Gutschrift an den Transportpartner wird in der Regel frühestens 30 Tage (oder später) nach korrekter Ausführung des Transportauftrages an den Transportpartner vergütet. Ausnahmen in der Frist von Gutschriften können dabei jederzeit entstehen, wenn der Transportpartner offene Transportaufträge nicht korrekt abgeschlossen hat oder er der Sorgfaltspflicht seines Benutzer-Kontos nicht nachgekommen ist. Erhält der Transportpartner keine Gutschrift zu einer erbrachten Dienstleistung so hat er dies spätestens 40 Tage nach Ausführung des Transportauftrages (Liefertermin) entsprechend schriftlich und im nötigen Detaillierungsgrad (Sendungsnummer, Absender, Empfänger, Menge etc.) zur Prüfung bei Pickwings zu melden. Bei späteren Meldungen verfällt jeglicher Anspruch vom Transportpartner auf Vergütung des Transportauftrages und diese werden durch Pickwings auch nicht bearbeitet.

3.4.3. Missbrauchsverbot

Jeglicher Missbrauch, insbesondere Änderungen am Transportauftrag, welche zu einer höheren Vergütung führen können und dabei nicht den echten Tatsachen entsprechen, ist strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in der Höhe von 80'000.00 CHF bestraft. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

3.4.4. Unverbindlichkeit der im Dispo-Cockpit angezeigten Informationen

Die im Dispo-Cockpit ersichtlichen Beträge stellen Richtpreise dar. Es besteht kein Anspruch auf genaue Vergütung anhand von im Dispo-Cockpit angezeigten Beträgen zur Zeit der Annahme von Transportaufträgen.

Die beim Erfassen eines Sendeauftrags gemachten Angaben zur Menge des Frachtgutes sind nicht verbindlich. Eine Unter- bzw. Überschreitung der gemachten Angaben kann dem Versender oder Pickwings nicht entgegengehalten werden.

3.4.5.Teilerbringung Transportauftrag

Im Falle der Teilerbringung von Transportaufträgen bestimmt sich die effektive Vergütung anhand des vom jeweiligen Transportpartner zu erbringendem Anteil am Gesamtauftrag.

3.4.6. Rügefrist

Werden gegen eine Gutschrift nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Gutschrift beim Transportpartner schriftlich Einwände erhoben, gilt sie als vorbehaltlos akzeptiert.

3.4.7. Unbegründete Gutschriften

Pickwings behält sich das Recht vor, jederzeit unbegründet getätigte Gutschriften oder Gutschriftanteile mit offenen Gutschriften zu verrechnen, zurückzufordern bzw. dem Transportpartner in Rechnung zu stellen.

3.5. Fahrer und Fahrer-App

3.5.1. Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der Fahrer hinsichtlich Transportauftrag und Umgang mit der Fahrer-App, sowie für die Einhaltung sämtlicher von ihnen verlangten gesetzlichen Pflichten, liegt beim Transportpartner. Dieser haftet für sämtlichen aus der Verletzung dieser Bestimmung entstandenen Schaden. Pickwings stellt eine angemessene Auswahl kostenloser Hilfsmittel zur Instruktion der Fahrer zur Verfügung.

3.5.2. Pflicht zur Nutzung der Fahrer-App

Der Fahrer ist dazu angehalten, die Fahrer-App zu nutzen. Jeder einzelne Fahrer hat dabei ein eigenes Profil zu erstellen und ausschliesslich dieses zu verwenden.

Wird ein Transportauftrag ohne oder nur mit ungenügender Nutzung der Fahrer-App durchgeführt, reduziert Pickwings die Vergütung dieses Transportauftrages um den entsprechenden Kostenaufwand. Die Vergütung von nicht mittels Fahrer-App abgewickelten Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

3.5.3. Mobile Datenverbindung

Das Gerät, auf welchem die Fahrer-App eingerichtet ist, hat während der Ausführung des gesamten Transportauftrages für mobile Datenverbindungen offen zu stehen. Stellt der Transportpartner resp. der Fahrer das Gerät nicht offen zur Datenverbindung so kann dies zu einer Reduktion in der Vergütung des Transportpartners kommen.

3.5.4. Verlust

Ein Verlust eines mobilen Gerätes, welches zur Nutzung der Fahrer-App verwendet wird, muss Pickwings AG innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden. Der Transportpartner hat das entsprechende Gerät unmittelbar nach Kenntnisnahme des Verlustes aus dem Dispo-Cockpit zu entfernen.

3.5.5. Profilbild

Im Rahmen der Einrichtung der Fahrer-App hat der entsprechende Fahrer zwingend ein Profilbild gemäss den Vorgaben in der Fahrer-App hinzuzufügen.

3.5.6. Umgang mit Bewertungen

Der Transportpartner hat die vom Versender abgegebenen Bewertungen seiner Fahrer zu analysieren und gegenüber fehlbaren Fahrern mit Ermahnung oder Ausschluss von den Transportaufträgen zu reagieren.

3.6. Leergebindemanagement

3.6.1. Tauschpflicht

Der Transportpartner ist im Rahmen der Durchführung von Transportaufträgen zum Austausch von Leergebinde gemäss den aktuell geltenden EPAL-Tauschkriterien verpflichtet.

3.6.2. Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für den korrekten Leergebindetausch bei Absender und Empfänger während und nach der Auftragsausführung liegt vollumfänglich beim Transportpartner. Pickwings behält sich aber jederzeit das Recht vor, bei mangelhaftem oder unzuverlässigem Leergebindetausch durch den Transportpartner, die Leergebindeguthaben im Auftrag der Versender oder Empfänger gegen Rechnung einzufordern.

Sämtlicher im Rahmen des Leergebindemanagements sowie Leergebindetausches entstandener Aufwand des Transportpartners ist mittles Vergütung des Leergebindetausches abgegolten.

3.6.3. Leergebindeschulden

Hat der Transportpartner Leergebindeschulden gegenüber dem Versender, Empfänger oder anderen Parteien, so kann Pickwings die Vergütung für Transportaufträge um die entsprechende Betragshöhe (Anzahl Leergebindeeinheiten x Tarif pro Leergebinde + Aufwand für Lieferung des Leergebindes) zurückbehalten. Die Tarife für Leergebinde sind folglich:

  • Europalette 25.00 CHF pro Stück
  • EUR-Rahmen 70.00 CHF pro Stück
  • EUR-Deckel 25.00 CHF pro Stück
  • Administration nach Aufwand (120.00 CHF pro Stunde, mindestens 25.00 CHF)

Pickwings behält sich jederzeit das Recht vor, bei mangelhaftem oder unzuverlässigem Leergebindetausch durch den Transportpartner, die Leergebindeguthaben im Auftrag der Versender oder Empfänger auf Rechnung einzufordern sowie bereits gutgeschriebene Leergebindetauschvergütungen bei der Gutschrift abzuziehen oder nachträglich dem Transportpartner in Rechnung zu stellen.

3.6.4. Belastung

Bei Aufforderung zum Rückschub des Leergebindes durch den Versender verbleibt dem Transportpartner eine Frist von 7 Werktagen, um diesen Rückschub seiner Schuld von Leergebinde durchzuführen. Nach Überschreitung dieser Frist wird dem Transportpartner der entsprechende Betrag (Anzahl Leergebindeeinheiten x Tarif pro Leergebinde + Aufwand für Lieferung des Leergebindes) in Rechnung gestellt oder von einer allfälligen Gutschrift abgezogen.

3.6.5. Verfall

Sofern der Transportpartner weniger Leergebinde vom Versender oder Empfänger erhält, als er diesen übergibt, kann der Transportpartner innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Ausführung des jeweiligen Transportauftrages den Versender oder Empfänger zum Rückschub des von ihm zustehendem Leergebindes auffordern. Unterlässt er dies in der Frist, verfällt der Anspruch vom Transportpartner auf sein Guthaben von Leergebinde bei einem Versender oder Empfänger.

Die Kosten für die Rückholung von Leergebinde trägt der Transportpartner. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung einer Transportdienstleistung in Bezug auf Rückholung von Leergebindeguthaben oder Ausgleich von Leergebindeschulden.

Für alle anfallenden Aufwände durch nicht sorgfältige oder mangelhafte Führung und Dokumentation des Leergebindetausches bei Versender und Empfänger, haftet vollumfänglich der Transportpartner. Die Kosten der Aufwände kann Pickwings jederzeit mit offenen Gutschriften verrechnen oder dem Transportpartner nachträglich in Rechnung stellen.

3.7. Haftung

3.7.1.Verlust, Untergang, Beschädigung

Bei Verlust, Untergang (ganz oder teilweise) und/oder Beschädigung des Frachtguts, so haftet der Transportpartner im Umfang von maximal 15.00 CHF pro Kilogramm effektives Frachtgewicht, sofern er nicht beweist, dass der Verlust oder Untergang durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Versenders oder des Empfängers verursacht sei oder auf Umständen beruhe, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten.

Der Transportpartner haftet im Falle eines Ereignisses gegenüber dem Versender/Auftraggeber von Pickwings in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag selber direkt ausgeführt hätte.

3.7.2. Verspätungen

Pickwings behält es sich vor, im Falle vom Transportpartner verschuldeter Nichteinhaltung der Abhol- oder Liefertermine, die Vergütung des fehlbaren Transportpartners, um mindestens 25% des Transportpreises zu reduzieren. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

3.7.3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt vollumfänglich beim Transportpartner.